Der Restaurant-TÜV

Bundesweiter Restaurant-TÜV bis  Anfang 2012

Bald soll das neue Gütesiegel der Gastronomie, der sogenannte Restaurant-TÜV,  bundesweit eingeführt werden. Ende 2011 bis spätestens Anfang 2012 soll es so weit sein. Die überwiegende Zahl der Länder hat sich bereits für eine solche Praxis ausgesprochen.  Aber welche Funktion soll die Etikettierung von Gaststätten genau erfüllen und wie soll ihre praktische Umsetzung ausgestaltet sein? Nun, der Restaurant-TÜV soll vor allem als Warnschild für Verbraucher vor hygienisch bedenklichen Gastronomiebetrieben fungieren. Die Restaurantküche soll zukünftig keine Tabuzone mehr für den Gast darstellen, sondern die dort vorherrschenden hygienischen Zustände sollen diesem noch vor Betreten des Lokals offengelegt werden. Diesem Transparenzgedanken soll mit der Idee einer bewertenden Ausschilderung, die am Eingang eines jeden Restaurants angebracht werden soll, in Zukunft Rechnung getragen werden. Die Ausgestaltung der geplanten Plakette soll durch eine Art Ampelsystem erfolgen. Dabei steht der grüne Balken für  ̎Anforderungen erfüllt ̎, der gelbe für  ̎Anforderungen teilweise  erfüllt ̎ und der rote für  ̎Anforderungen nicht erfüllt ̎. Berlin und Nordrhein-Westfalen praktizieren bereits die Anwendung derartiger Auskunftstafeln, jedoch erfolgt die Bewertung nicht durch ein Balkensystem, sondern durch Smileys, die jeweils lachen oder traurig gucken. Aber was sind eigentlich die Gründe für die angeblich so häufig vorkommende mangelnde Sauberkeit in Restaurants und Imbissen? Oftmals wird nämlich verkannt, dass die Bereitschaft der Gastwirte, die einschlägigen Hygienevorschriften einzuhalten, meist da ist, es aber vielmals an mangelnden Fachkenntnissen, wie die richtige Lagerung von Lebensmitteln betreffend, fehlt. Viel öfter mangelt es an jemanden, der zeigt, wie man es richtig macht, als an der fehlenden Lust und Nachlässigkeit der Wirte. Aber woher rührt diese Unkenntnis? Einen großen Teil zu dieser Entwicklung hat sicherlich die teilweise Novellierung des Gaststättenrechts beigetragen. Seit 2004 kann nämlich jedermann einen Gastronomiebetrieb eröffnen und zwar ohne jegliche fachliche Kompetenzen nachweisen zu müssen. Dahingehend erscheint es paradox, dass einerseits solche Maßnahmen nachträglich ergriffen werden müssen, aber andererseits der Gesetzgeber durch die gesetzliche Neuregelung quasi die Grundlage für oftmals mangelhafte hygienische Ausgestaltung gesetzt hat. Somit erscheint die betriebene Pranger-Praxis zwar wohl effektiv, aber rechtlich nicht ganz unbedenklich und aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten auch nur suboptimal zu sein. Schließlich erscheint die Aussagekraft eines solchen Systems vor allem in Hinblick auf mangelnde Kontrolldichte sehr fraglich, da wohlmöglich nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erfasst werden kann, wenn ein Gaststättenbetrieb die aufgezeigten Hygienemängel wieder beseitigt und folglich die Verbesserung zu seinem Unrecht nicht hinreichend  gewürdigt werden kann.

Aus meiner Erfahrung kann ich den Gastronomiegründern unter Ihnen nur dringendst dazu raten, die Sauberkeit in Ihrem Betrieb zu einer Ihrer obersten Prioritäten zu machen, da  ein roter Balken sich wie ein Brandmahl bei den Gästen einprägt! Also lassen Sie es erst gar nicht so weit  kommen und nutzen sie den TÜV lieber für sich. Denn ein grüner Balken kann auch ein wunderbares Werbemittel sein!

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