Saarland

Mit Urteil vom 28.03.2011 hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof das saarländische Nichtraucherschutzgesetz – mit „Argumenten“, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen, für rechtens erklärt.

Nunmehr  gilt ein absolutes Rauchverbot in Hotellerie und Gastronomie incl. sog. Shisha-Lokale, Discotheken, Spielhallen und Spielcasionos (sofern in diesen Räumen eine Gaststätte betrieben wird), Bier- und Festzelten, Vereinen und Gemeinschaftshäusern, unabhängig von der Konzessionierung, der Größe der Gaststätte oder ob ein (Raucher-)Nebenraum vorhanden ist oder nicht. Auch ob die Gaststätte inhabergeführt ist, oder Personal beschäftigt wird ist nicht entschei-dend.

Lediglich in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) darf auf den Zimmern mit Einverständnis des Hoteliers weiter geraucht werden (Stichwort: „Raucherzimmer“). Das Rauchen unter freiem Himmel ist weiterhin gestattet.